Die Kalkbreite hat besseres verdient!
In einer Pressemitteilung fordert der Verein Kalkbreite ein quartierverträgliches Projekt auf der Kalkbreite.
Seit dem 7. April sind die Vorhaben der VBZ auf dem Kalkbreiteareal endlich öffentlich – und rufen den Unmut aller an einer vernünftigen Quartierentwicklung Interessierten hervor. Nach den VBZ-Plänen soll nämlich dort, wo jetzt schon Geleise und Parkplätze das Areal zu einem Unort machen, eine noch grössere Gleisanlage gebaut, diese von einem hohen Zaun eingefasst und während der Nacht beleuchtet und bewacht werden. Es bliebe gerade ein unbebauter schmaler Streifen an der Badenerstrasse, wo nach dem Willen des Stadtrates ein Büroriegel die durch den KPMG-Bürokomplex auf der gegenüberliegenden Strassenseite bereits angelegte tote Zone noch erweitern würde.
Dies steht in klarem Widerspruch zu der vom Gemeinderat überwiesenen Motion Seliner/Schönbächler vom 15. März 2003, die eine Doppelnutzung durch kommunale, allenfalls gemeinnützige Wohn- und Gewerbebauten forderte. Die Motion hat ihre Vorgeschichte: Schon die 1978 angenommene Volksinitiative sieht eine gemischte Wohn- und Gewerbe/Dienstleistungsnutzung vor. Und der städtische Zonenplan – das Kalkbreiteareal liegt in der Quartiererhaltungszone 5a – legt eine quartierverträgliche Nutzung nahe.
Die Nutzung, die der VBZ vorschwebt, ist einseitig nach deren Bedürfnissen ausgerichtet und weder städtebaulich sinnvoll noch quartierfreundlich. Als QuartierbewohnerInnen, ArchitektInnen, sozial und ökologisch Engagierte sagen wir Nein zu einem Vorhaben, das eine nachhaltige Entwicklung unserer Stadt und unseres Quartiers behindert. Einem Projekt, das im krassen Gegensatz zu den Zielen unseres Vereins steht: Der Verein Kalkbreite strebt eine Überbauung an, die Wohnen, Arbeiten und Kultur als menschliche Grundbedürfnisse vereinen will, sich in ihre Umgebung zu integrieren sucht und bereits bestehende Bauten (Rosengarten plus Annexbauten, Kalkbreitestr. 4) erhalten und einbeziehen will.
Nicht von ungefähr befürchtet auch der Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft eine Abwertung seines Grundes: Die geplante Gleisanlage schafft bauliche Präjudizien auch für die Wohnüberbauungen in der Nachbarschaft. Er hat darum gegen das Projekt der VBZ Rekurs eingereicht.
Darum fordern wir:
1. ein umfassendes Konzept
Die Kalkbreite ist durch ihre zentrale Lage für die umliegenden Quartiere und die ganze Stadt von grosser Bedeutung; eine Neubebauung muss auf einem umfassenden und nachhaltigen städtebaulichen Konzept beruhen.
2. eine Gesamtplanung
Durch die maximale Ausdehnung der geplanten Abstellanlage werden die baulichen Optionen auf dem Areal stark beschnitten. Die VBZ hat ihre Standort-Abklärungen und Berechnungen offen zu legen; längerfristige Alternativen müssen nochmals geprüft werden. Eine allenfalls notwendige Abstellanlage ist zusammen mit der Überbauung des Gesamtareals zu planen; es dürfen keine baulichen Präjudizien geschaffen werden.
3. die Berücksichtigung des Quartiers
Ein allgemein anerkanntes städtebauliches Ziel ist die Durchmischung verschiedener Nutzungen in den Quartieren und die Vermeidung unbelebter Zonen, wie sie an der Kalkbreite heute durch fehlende Wohnungen, grossflächige Bürobauten, VBZ-Anlagen und Parkplätze faktisch bereits besteht (einzige Ausnahme bildet das besetzte Haus Kalkbreitestrasse 4 mit Kulturveranstaltungen und zahlreichem Publikum). Die geplante Abstellanlage mit dem hohen Metallzaun und der nächtlichen Beleuchtung/Bewachung würde dieses Problem noch zusätzlich verschärfen und damit auch die städtischen Bemühungen um «Aufwertung» im Langstrassenquartier torpedieren.
4. die Umsetzung eines innovativen Projekts
Anstelle der heutigen Brache soll ein stark belebter, offener Ort mit einer Verbindung von Wohnen, Arbeiten und Kultur entstehen. Im Sinne der 1978 gutgeheissenen, bisher aber nicht umgesetzten Volksinitiative ist das Areal an eine geeignete gemeinnützige Bauträgerschaft abzugeben, die in Zusammenarbeit mit innovativen Kräften aus dem Quartier ein entsprechendes Projekt umsetzen soll.
Nicht nur wir interessieren uns für die Umsetzung eines entsprechenden Projekts und die Abgabe des Areals im Baurecht an eine Genossenschaft. Auch für den historischen Teil des Areals gibt es Interessenten, die das denkmalgeschützte Restaurant Rosengarten und die vom Abbruch bedrohten Annexbauten im Baurecht übernehmen würden, u. a. der Zürcher Heimatschutz.
Um aber Alternativen zur projektierten toten Zone entwickeln zu können, muss sich die VBZ anderen Interessen gegenüber öffnen können, damit wir gemeinsam, umfassend und nachhaltig die Zukunft unserer Stadt gestalten können.
Pressemitteilung Verein Kalkbreite, 24.05.06
